STEUERN UND KOSTEN


WENN SIE EIN EIGENHEIM KAUFEN WOLLEN:

Es gibt Steuern, die bei der Übertragung eines Eigenheims zu zahlen sind. Es gibt Kosten, die an das Notariat und an das Grundbuchamt zu zahlen sind.

Die Höhe der zu zahlenden Steuer hängt vom Standort und von der Art des Objekts, das gekauft wird, ab (die einzelnen autonomen Regionen haben unterschiedliche Steuersätze):

BEIM KAUF VON NEUBAUTEN:

  • Mehrwertsteuer (IVA) zum festen Satz von 10 % des erklärten Wertes des Eigenheims.
  • Steuer auf beurkundete Rechtsakte oder Stempelsteuer (A.J.D.). Diese Steuer kommt zu der o. g. Mehrwertsteuer und errechnet sich wie folgt:
  • 1,5 % für Eigenheime in der Region Valencia und Andalusien.
  • 2 % des erklärten Wertes für Eigenheime in der Region Murcia.

BEI WEITERVERKÄUFEN:

Steuer auf vermögensrechtliche Übertragungen (I.T.P.) in Höhe von:

  • 8 % des erklärten Wertes für Eigenheime in Murcia.
  • 8 % des erklärten Wertes für Eigenheime in Andalusien bis zu einem Wert von 400.000 Euro. Bei höheren Werten kommt ein höherer Steuersatz zur Anwendung.

WENN SIE BEREITS BESITZER SIND

Als gebietsfremder Eigentümer eines Eigenheims in Spanien müssen Sie wissen, dass Sie bestimmte Steuern in Spanien bezahlen müssen.

Einkommenssteuer (I.R.P.F.): Diese Steuer liegt bei etwa 0,15 % des Wertes des Objekts und muss jährlich gemäß dem Wert des vorhergehenden Kalenderjahres bezahlt werden. Wenn Ihr Eigenheim also z. B. einen Katasterwert von 100.000 Euro hat, sind jährlich rund 150 Euro zu zahlen.

Die örtlichen Grundsteuern (I.B.I.):Diese Steuer wird direkt auf den Wert des Hauses berechnet.
IMPUESTOS Y COSTOS